Infoabend 4 - Jährige

Informationen für Eltern der 
4-Jährigen
Auf Einladung des Schulträgers werden gemäß §36 Abs. 1 Schulgesetz NRW alle Eltern, deren Kinder das vierte Lebensjahr vollendet haben, in einer Informationsveranstaltung durch die Schulen und die Kindergärten über vorschulische Fördermöglichkeiten beraten. Alternativ wurde in Zusammenarbeit mit den Neusser Grundschulleitungen eine Präsentation erstellt, die die wichtigsten Informationen zusammenfasst.

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