Kreuzschul- ABC

Kreuzschul - ABC

Anmeldung künftiger Erstklässler


Arbeitsgemeinschaften - AG-Angebote
Arbeitsgemeinschaften finden als zusätzliche Angebote statt. Sie werden zu Beginn eines Schuljahres vorgestellt. Die Anmeldung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme bis zum Ende des Angebotes.


Antolin
In unserer Schule arbeiten alle Klassen mit dem Leseförderprogramm "Antolin". Die Kinder sammeln Lesepunkte, indem sie zu ihrem gelesenen Buch Fragen zum Inhalt beantworten. Am Ende eines Schuljahres erhalten sie eine Urkunde.


Aufsicht
Lehrkräfte führen eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn (7.45 Uhr bis 8.00 Uhr) und während der Pausenzeiten Aufsicht.


Auskünfte
Für Ihre Fragen stehen Ihnen je nach Anliegen folgende Kontaktpersonen zur Verfügung:

    Sekretärin
    Klassenlehrer, Fachlehrer
    Schulleitung

Bitte suchen Sie immer den direkten Kontakt zu uns und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Gesprächstermin.


Außerschulische Lernorte
Das Besuchen außerschulischer Lernorte (z.B. Theater, Museum, Oper, Feuerwehr, Polizei, Stadtbücherei, …) wird in die schulische Unterrichtsarbeit integriert und bereichert den Unterrichtsalltag.



Beurlaubungen
Schülerinnen und Schüler können aus wichtigen Gründen auf Antrag beurlaubt werden. Der schriftliche Antrag (s. Downloads) muss rechtzeitig an den Klassenlehrer oder die Schulleitung gestellt und begründet werden. Bis zu zwei Tagen pro Vierteljahr kann der Klassenlehrer genehmigen, darüber hinaus beurlaubt die Schulleitung. Beurlaubungen vor oder nach den Ferien sind nicht möglich.



Beteiligung der Sorgeberechtigten im Schulalltag
In vielen Situationen des Schullebens und des Schulalltages beteiligen sich unsere Sorgeberechtigten engagiert und mit großer Einsatzfreude. Einige Beispiele: Klassenfeste, Sportfeste, Laternenbasteln, Unterstützung beim Radfahrtraining, …

In regelmäßig stattfindenden Klassen- und Schulpflegschaftssitzungen gibt es für Sorgeberechtigte zahlreiche Möglichkeiten, zum Austausch von Informationen und Meinungen, Ideen und Wünschen in Bezug auf die Unterrichts- und Erziehungsarbeit an unserer Schule.



Extreme Witterung
Bei extremen Witterungsverhältnissen (z.B. Sturmwarnungen, Glatteis) entscheiden die Sorgeberechtigte selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind zumutbar ist. Es besteht die Pflicht, die Schule unverzüglich darüber zu informieren, dass das Kind am betreffenden Tag nicht am Unterricht teilnehmen wird.


Fehltage
Fehltage eines Kindes aufgrund von Krankheit werden schriftlich durch die Sorgeberechtigten entschuldigt. Ein ärztliches Attest muss nur vorgelegt werden, wenn ein Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt war. Ein Attest bei Kopfläusen ist nur dann vorzulegen, wenn es innerhalb von vier Wochen zu einem wiederholten Befall gekommen ist.


Förderverein
Der Förderverein unserer Schule unterstützt unsere schulische Arbeit ideell und materiell. Er ist eine tragende Säule ohne den zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen zum Wohl jedes einzelnen Kindes unserer Schule nicht möglich wären.


Frühstückspause
Nach der zweiten Unterrichtsstunde nehmen alle Kinder ihr von zu Hause mitgebrachtes Frühstück gemeinsam ein.


Gesetzliche Unfallversicherung
Jedes Kind ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Der Unfallschutz erstreckt sich auf die Unterrichtszeit und alle Unterrichtsveranstaltungen sowie auf den Schulweg. Schulwegunfälle sollten der Schule sofort gemeldet werden. Die Schule erstellt die notwendige Unfallmeldung und leitet diese an den Versicherungsträger weiter.


Homepage
www.Kreuzschule-Neuss.de


Individuelle Förderung
Der Unterricht soll die Lernfreude der Kinder erhalten und weiter fördern. Bei auftretenden Lernschwierigkeiten tragen Fördermaßnahmen dazu bei, diese auszugleichen. Sie finden im Klassenverband oder außerhalb des Klassenunterrichtes statt. Besondere Neigungen, Interessen und Stärken werden durch zusätzliche Arbeitsgemeinschaften gefördert.


Informationen und Elternbriefe
Wichtige Informationen erhalten Sie in Form von Elternbriefen, die in der "gelben Postmappe" zu finden sind. Bitte deshalb täglich nachschauen.


Klassenarbeiten
Schriftliche Klassenarbeiten werden in den Klassen 3 und 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (Lernstandskontrollen) geschrieben. Nähere Informationen hierzu erteilen der Klassenlehrer oder der unterrichtende Fachlehrer.


Klassenfahrten
Klassenfahrten sind schulische Veranstaltungen. Sie ergänzen und fördern das schulische Arbeiten und das soziale Miteinander. Eltern und Klassenlehrer tauschen sich gemeinsam über Ziele und mögliche pädagogische Programme aus.


Klassenfeste
Klassenfeste dienen der Stärkung und Festigung der Klassengemeinschaft. Sie werden gemeinsam von Eltern, Kindern und Klassenlehrer geplant und durchgeführt.


Klassenpflegschaft
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie wählen aus ihrer Mitte zu Beginn jedes Schuljahres einen Vorsitzenden und einen Vertreter. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern.


Krankmeldungen
Da unser Sekretariat nicht ständig erreichbar ist, informieren Eltern eines erkrankten Kindes einen Klassenkameraden über das Fehlen ihres Kindes. Dieser gibt die Information vor Unterrichtsbeginn an den Klassenlehrer weiter. Die verpflichtende schriftliche Entschuldigung von Seiten der Eltern erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.


Mathematikwettbewerbe
Die Kinder der vierten Schuljahre nehmen regelmäßig am landesweiten Mathematikwettbewerb teil. Am Känguru-Wettbewerb nehmen die dritten und vierten Klassen teil. Kinder der anderen Jahrgangsstufen können sich freiwillig an den Wettbewerben beteiligen.


Meldepflichtige Erkrankungen
Folgende Erkrankungen sind nach § 34 Infektionsschutzgesetz meldepflichtig:
Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Streptococcus pyogene Infektionen, Windpocken, Verlausung, Meningokokken-Infektion. Eltern melden nach Bekanntwerden der Erkrankung diese umgehend dem Klassenlehrer oder im Schulsekretariat.



Mitteilungsheft
Jedes Kreuzschulkind erhält zum Schuljahresbeginn ein von uns gestaltetes Mitteilungsheft. Diesem können Sie zum einen Termine, Kontaktdaten der Schule, Schulregeln und viele weitere Informationen entnehmen. Das Schulpersonal notiert hier bei Bedarf wichtige Informationen für die Sorgeberechtigten. Bitte überprüfen Sie dieses täglich!


Nachmittagsangebote
Im Anschluss an den Schulvormittag können Sorgeberechtigte das Nachmittgasangebot bis 16:00 Uhr in Anspruch nehmen:

Informationen und Verträge erhalten Sie entweder über die Schulleitung oder das Sekretariat der Schule oder direkt über die Pädagogische Leitung im Nachmittagsbereich (ogs-kreuzschule-neuss@web.de).


Offene Ganztagsschule (OGS)
Kooperationspartner für unsere Offene Ganztagsschule ist der "Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen". Teilnehmende Kinder sind bis 16.00 Uhr betreut. In dieser Zeit erhalten sie ein warmes Mittagessen und haben die Möglichkeit zur Teilnahme an unterschiedlichsten Bildungsangeboten.


Patenkinder
Unsere Viertklässler übernehmen Patenschaften für die neu eingeschulten Erstklässler und unterstützen sie in den ersten Schulwochen im täglichen Schulleben.


Pausen
Pausenzeiten werden zum Frühstücken (gesundes Frühstück - keine Süßigkeiten) und zur Bewegung genutzt. Pausenorte sind der Schulhof und unser Schulgarten. Dort befindet sich unsere Bewegungslandschaft mit einem Niedrigseillandschaft, einer Kletterwand und einer Schaukelanlage. Gegen Abgabe ihres "Spieleausweises" können alle Kinder Spielgeräte ausleihen. Diese werden zum Pausenende wieder zurückgegeben. Die Ausleihe der Spielgeräte wird von den Kindern der vierten Schuljahre übernommen.

Pausenzeiten
09.30 Uhr - 09.40 Uhr: Frühstückspause
09.40 Uhr - 10.05 Uhr: Bewegungspause
11.35 Uhr - 11.50 Uhr: Bewegungspause


Prävention
Unsere Schule führt zur Prävention gegen sexuellen Missbrauch in Kooperation mit der Theaterwerkstatt Osnabrück das Projekt „Mein Körper gehört mir“ durch. An diesem nehmen unsere Dritt- und Viertklässler teil. Für die Erst- und Zweitklässler wird das Projekt "Die große Nein-Tonne" angeboten.


Radfahrtraining
Das sichere Radfahren jedes Kindes am Ende der Grundschulzeit gehört zu den verbindlichen Kompetenzerwartungen des Sachunterrichts. Für alle Kinder der zweiten Schuljahre findet ein motorisches Radfahrtraining statt. Die Kinder der vierten Schuljahre nehmen an der von der Polizei unterstützten Radfahrausbildung teil und erhalten die Möglichkeit, den Fahrradführerschein zu erwerben.


Rucksack Schule
Dieses Projekt richtet sich insbesondere an Kinder und Sorgeberechtige mit Zuwanderungsgeschichte. Es fördert die durchgängige sprachliche Bildung und greift dabei Themenbereiche des Klassenunterrichts auf. Rucksack Schule ist auch ein Sorgebrechtigtenbildungsprogramm: Sorgeberechtige erfahren, wie sie ihre Kinder in der allgemeinen und schulischen Entwicklung optimal fördern können. Die häuslichen Übungen erfolgen gezielt in den Herkunfts-/Familiensprachen. Anmeldeformulare finden Sie unter "Downloads"


Schokoticket
Kinder, die über 2 Kilometer entfernt von der Schule wohnen, haben Anspruch auf ein ermäßigtes Schülerticket (Schokoticket). Dieses kann im Sekretariat beantragt werden.


Schülerbibliothek
Alle Kinder unserer Schule haben die Möglichkeit, Bücher der aktuellen Kinder- und Jugendliteratur kostenfrei auszuleihen. Diese Bücher werden durch die katholische öffentliche Bücherei St. Marien (KöB) zur Verfügung gestellt. Die Ausleihe wird ehrenamtlich durch Frau Winters durchgeführt.
Ausleihzeit: immer mittwochs von 9.30 Uhr bis 10.15 Uhr


Schuleingangsphase
Die Klassen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt. An unserer Schule hat die Schulkonferenz beschlossen, dass die Kinder nach Jahrgängen getrennt unterrichtet werden. In der Regel verbleibt ein Kind für zwei Jahre in der Schuleingangsphase. Es kann sie aber auch, je nach individuellem Lernstand, in einem oder in drei Jahren durchlaufen.


Schulfeiern
An unserer Schule finden im Jahresverlauf immer wiederkehrende gemeinsame Feiern statt:

    Vorlesetag "Große lesen für Kleine"
    Laternenausstellung
    Nikolausfeier
    Karnevalsfeier
    Sportfeste
    Klassenfeste
    Begrüßung des Neusser Schützenkönigpaares
    Tag der Ehrungen


Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium einer Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie ist paritätisch durch Lehrer und Elternvertreter besetzt. An unserer Schule setzt sich die Schulkonferenz aus sechs Lehrkräften, sechs Elternvertreter und der Schulleitung zusammen.


Schulpflegschaft
Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und ihre Vertreter sind Mitglieder der Schulpflegschaft. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Schulpflegschaftsvorsitzenden und seinen Stellvertreter. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Sorgeberechtigen der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist ein Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen auszutauschen und miteinander abzustimmen.


Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht findet im Rahmen des Sportunterrichtes für den Jahrgang 3 im Neusser Stadtbad statt.


Sportunterricht
Für den Sportunterricht benötigen unsere Kinder eine separate Sportkleidung. Schmuck, Uhren und Zahnspangen sind abzulegen, lange Haare sind mit einem Haargummi zusammenzuhalten.


Sprechtage
Sprechtage finden zweimal im Schuljahr statt. Darüber hinaus ergeben sich Möglichkeiten zum Gespräch bei vielerlei Anlässen im Schulleben oder bei vereinbarten Gesprächen.


Übergang zu den weiterführenden Schulen
Im ersten Halbjahr der Klasse 4 werden die Sorgeberechtigen der Viertklässler über die Art und Angebote der weiterführenden Schulen allgemein informiert. Am Sprechtag berät der Klassenlehrer die Sorgeberechtigen über den weiteren individuellen Bildungsweg des Kindes. Die Sorgeberechtige erhalten mit dem Halbjahreszeugnis eine auf der Grundlage des Leistungsstandes, der Lernentwicklung und der individuellen Fähigkeiten ihres Kindes begründete Empfehlung für eine Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet scheint. Ist ein Kind nach Auffassung der Klassenkonferenz für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird diese ebenfalls genannt.

Die Sorgeberechtige entscheiden über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I. Die Empfehlung der Schule ist nicht verbindlich.


Versetzung / Wiederholung
In der Schuleingangsphase gibt es keine Versetzung. Am Ende der Schuleingangsphase und am Ende der weiteren Jahrgangsstufen entscheidet die Versetzungskonferenz auf der Grundlage des Leistungsstandes eines Kindes über dessen Versetzung oder Nichtversetzung.

Ein freiwilliger Rücktritt oder eine Wiederholung kann von den Sorgeberechtigen beantragt werden. Über den Antrag entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Klassenlehrers.


Zeugnisse
In der Schuleingangsphase erhalten alle Kinder Zeugnisse zum Ende des jeweiligen Schuljahres. Die Zeugnisse enthalten Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten, zur Lernentwicklung und zum Leistungsstand in den einzelnen Fächern.

In den Klassen 3 und 4 erhalten alle Kinder Zeugnisse zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres. Die Zeugnisse enthalten in Klasse 3 ebenfalls Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten, zur Lernentwicklung und zum Leistungsstand in ausgewählten Fächern und zusätzlich Noten zu allen Fächern. Die Zeugnisse in Klasse 4 enthalten Noten zu allen Fächern.
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